1. Was diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und ATLANTIS REISEN AG für von ATLANTIS REISEN AG veranstaltete Reisearrangements oder andere von ATLANTIS REISEN AG im eigenen Namen angebotenen Leistungen.
1.2 Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Anwendung: Bei allen von ATLANTIS REISEN AG vermittelten „Nur-Flug-Arrangements“ und Einzelleistungen gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbestimmungen der verantwortlichen Fluggesellschaften und Dienstleistungsunternehmen. Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schliessen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab, und es gelten deren eigenen Vertragsbedingungen. In diesen Fällen ist ATLANTIS REISEN AG nicht ihre Vertragspartei.
2. Anmeldung / Wie der Vertrag zwischen Ihnen und ATLANTIS REISEN AG abgeschlossen wird
2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und ATLANTIS REISEN AG kommt mit der vorbehaltenen Annahme Ihrer Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen) für Sie und ATLANTIS REISEN AG wirksam.
2.2 Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.
3. Leistungen
3.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn Sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen von ATLANTIS REISEN AG beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab Flughafen in der Schweiz, bei Busreisen ab Einsteigeort und bei Schiffsreisen ab Einschiffungshafen. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selbst verantwortlich.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus der Preisliste der ATLANTIS REISEN AG. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Zusätzlich wird eine Dossierpauschale gemäss Ziffer 4.4 erhoben. Preisänderung siehe Ziffer 6.
4.2 Zahlung
4.2.1 Bei der definitiven Buchung ist für folgende Leistungen der volle Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung fällig: Flugtickets, Leistungen für welche der Veranstalter eine sofortige Zahlung verlangt (Frühbucher- und Last-Minute-Specials etc.), Leistungen mit 100% Annullierungskosten, Versicherungen und Dossierpauschale. Für alle anderen Leistungen ist zusätzlich eine Anzahlung von einem Drittel des Rechnungsbetrages innert 10 Tagen nach der Rechnungstellung fällig. Bei Buchungen weniger als 60 Tage vor Abreise ist, unabhängig von der gebuchten Leistung, der gesamte Rechnungsbetrag immer sofort zu bezahlen.
4.2.2 Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 60 Tage vor Abreise zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.
4.2.3 Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung ist ATLANTIS REISEN AG berechtigt die Reiseleistungen zu verweigern und nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist die Annullierungskosten nach Ziffer 5.3 zu verlangen.
4.3 Kurzfristige Buchungen
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 10 Tage vor Abreise können Rückfragen in Hotels usw. notwendig sein; allfällige E-Mail-, Telefon-, Telefaxgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.
4.4 Nicht rückerstattbare Dossierpauschale
Diese beträgt CHF 60.- pro Person maximal CHF 120.- pro Rechnung. Ausnahmen: Für Dossiers die eine, mit dem Buchungsformular gebuchte, Campermiete beinhalten beträgt die Dossierpauschale CHF 80.-. Für Camper Onlinebuchungen wird keine Dossierpauschale erhoben.
4.5 Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den in der Preisliste erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung, Bearbeitung und Reservation erheben kann.
5. Änderung / Annullierung der Buchung
5.1 Allgemeines
Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zu retournieren.
5.2 Bearbeitungsgebühr
Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung, der Benennung eines Ersatzreisenden, einer Änderung der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes, des Reisebeginns oder bei einer Reiseabsage (Annullierung) entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt durch den Kunden. Zusätzlich zu den von den Leistungsträgern / Veranstaltern verlangten Bearbeitungs-, Umbuchungs- und Annullierungskosten, erheben wir, wie vor Abschluss der Buchung vereinbart, folgende Bearbeitungsgebühren pro Person und Veranstalter: CHF 150.- für Umbuchungen und CHF 200.- für Annullierungen.
5.3 Annullierungskosten
5.3.1 Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2) folgende Annullierungskosten erhoben:
für Campermieten aller anderen Vermieter
bis 70 Tage vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises
69 – 50 Tage vor Mietbeginn: 40% des Mietpreises
49 – 40 Tage vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises
39 – 30 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises
29 - 0 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises
für Campermieten von REDSANDS
bis 70 Tage vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises
69 – 60 Tage vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises
59 – 40 Tage vor Mietbeginn: 40% des Mietpreises
39 – 30 Tage vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises
29 - 0 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises
für andere Leistungen
bis 31 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
30 – 21 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
20 – 11 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
10 – 1 Tage vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises
am Abreisetag oder bei Nichterscheinen: 100% des Reisepreises
5.3.2 Falls die allgemeinen Reisebedingungen der jeweiligen Leistungsträger / Veranstalter, welche Ihnen vor der Reservierung zur Kenntnis gebracht worden sind, höhere Annullierungskosten vorsehen, so gelten diese.
5.3.3 Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
5.4 Annullierungskostenversicherung
Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben oder diese im Arrangement inbegriffen ist. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Wenn Sie noch keine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben und eine solche auch nicht in Ihrem Arrangement enthalten ist, raten wir Ihnen, bei der Buchungsstelle eine Annullierungskostenversicherung abzuschliessen. Im Falle einer Annullierung Ihrer Reise bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung geschuldet.
5.5 Ersatzreisender
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen (Gesundheit usw.) zu genügen, und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen usw. keine Umbuchungen oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (der von den untenstehenden Fristen abweichen kann) vorgenommen werden. Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel zulässig:
a) bei Reisen in der Schweiz bis zum Reisebeginn
b) bei Reisen in Europa und in ohne Visumspflicht bis zwei Tag vor Reisebeginn (Tag des Reisebeginns nicht mitgerechnet)
c) bei Reisen nach Übersee und in Länder mit Visumspflicht nach Absprache mit Ihrer Buchungsstelle und aufgrund unserer organisatorische Möglichkeiten (Zeitdauer für die Einholung der Visa, Neuausstellung der Dokumente usw.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 5.2) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des Reisepreises. ATLANTIS REISEN AG orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann (in der Hochsaison kann dies einige Tage dauern); bei Reisen mit Teilnahmebedingungen ist eine Überprüfung notwendig. Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziffer 5.2 f.).
6. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich
6.1. Änderungen vor Vertragsabschluss
ATLANTIS REISEN AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsausschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.
6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
Preiserhöhungen können sich aus:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge) oder
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein-und Ausschiffungsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.) oder
c) Wechselkursänderungen ergeben.
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Die Preiserhöhung kann bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.
6.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn.
ATLANTIS REISEN AG behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. ATLANTIS REISEN AG bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. ATLANTIS REISEN AG orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
6.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden.
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderungen annehmen
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet
c) oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen.
Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben).
7. Reiseabsage durch ATLANTIS REISEN AG
7.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
ATLANTIS REISEN AG ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt ATLANTIS REISEN AG Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss 5.2 f. und weitere Schadenersatzforderungen.
7.2 Mindestteilnehmerzahl
Für alle von ATLANTIS REISEN AG angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann ATLANTIS REISEN AG die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn absagen. Camperbuchungen ohne Flug sind von einer Mindestteilnehmerzahl ausdrücklich ausgenommen.
7.3 Höhere Gewalt, Streiks
Sollten unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann ATLANTIS REISEN AG die Reise absagen.
7.4 Reiseabsage aus anderen Gründen durch ATLANTIS REISEN AG
ATLANTIS REISEN AG ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 6.4.
7.5 Umtriebsentschädigung
Wenn die Reise infolge Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (Ziffer 7.2) oder aus anderen Gründen (Ziffer 7.4) abgesagt werden muss und Sie an keiner Ersatzreise teilnehmen, zahlen wir Ihnen eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.- pro Person, maximal CHF 100.- pro Auftrag. Bei gewissen Spezialprogrammen wie Theater- und Konzertreisen, Sportreisen, Vereins- und Verbandsreisen, in Ihrem Auftrag ad hoc zusammengestellte Gruppenreisen und Messereisen sowie bei individuellen Pauschalreisen kann keine Umtriebsentschädigung bezahlt werden.
8. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
8.1 ATLANTIS REISEN AG kann aus rechtlich zulässigen Gründen das Programm oder einzelne Leistungen ändern, sofern dadurch keine wesentliche Programmänderung entsteht oder der Charakter der Reise verändert wird.
8.2 Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen ATLANTIS REISEN AG den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen (s. Ziffer 11).
9. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie ATLANTIS REISEN AG nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die ATLANTIS REISEN AG Reiseleitung, die örtliche ATLANTIS REISEN AG Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekostenversicherung welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.
10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
10.1. Beanstandung, Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der ATLANTIS REISEN AG Reiseleitung, der örtlichen ATLANTIS REISEN AG Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
10.2. Die Reiseleitung, die örtliche ATLANTIS REISEN AG Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert einer angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, der örtlichen ATLANTIS REISEN AG Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich festhalten. Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und der gleichen anzuerkennen. Sollten Sie wider Erwarten weder die ATLANTIS REISEN AG Reiseleitung, die örtliche ATLANTIS REISEN AG Vertretung oder dem Leistungsträger erreichen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die notwendigen Angaben erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.
10.3. Selbstabhilfe
Sofern innert einer angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von ATLANTIS REISEN AG ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 10.1. und 10.2.) verlangt (s. Ziffer 11).
10.4. Wie Sie Ihre Forderungen gegenüber ATLANTIS REISEN AG geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadensersatzforderungen gegenüber ATLANTIS REISEN AG geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich ATLANTIS REISEN AG unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen ATLANTIS REISEN AG Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10.5. Verwirkung Ihrer Ansprüche
Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 10.1 und 10.2 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie die Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben. Die Forderungen verjähren innert einem Jahr nach vertraglichem Reiseende. Sollten bestimmte Leistungen aufgrund internationaler Abkommen oder (nationaler Gesetze) kürzerer Rüge-, Verwirkungs- oder Verjährungsfristen zur Anwendung gelangen, so gelten diese Fristen.
11. Haftungsbestimmungen
11.1. Allgemeines
ATLANTIS REISEN AG vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es der ATLANTIS REISEN AG Reiseleitung, der örtlichen ATLANTIS REISEN AG Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und soweit eine Haftung der ATLANTIS REISEN AG besteht.
11.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
11.2.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet ATLANTIS REISEN AG nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze.
11.2.2. Haftungsausschlüsse
ATLANTIS REISEN AG haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
b) auf unvorhersehbare oder nicht anwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
c) auf höherer Gewalt oder auf ein Ereignis, welches ATLANTIS REISEN AG, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von ATLANTIS REISEN AG ausgeschlossen.
11.2.3. Personenschäden
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet ATLANTIS REISEN AG im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.
11.2.4. Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)
Bei übrigen Schäden (wie Sach- und Vermögensschäden), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von ATLANTIS REISEN AG auf maximal den zweifachen Reisepreis pro Person be- schränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.
11.2.5. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Video-, Kommunikationsausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhanden gekommenen Check- und Kreditkarten usw. haften wir nicht.
11.2.6. Car-, Zugs, Flug, und Schiffsfahrpläne usw.
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen, Naturereignisse usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
11.3. Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). ATLANTIS REISEN AG ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. In Ausnahmefällen veranstaltet ATLANTIS REISEN AG Ausflüge usw. im eigenen Namen. In diesem Falle gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.
11.4. Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen resp. Internationale Abkommen. Wobei die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse den internationalen Abkommen und Gesetzen vorgehen, sofern sie weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse vorsehen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.
12. Versicherungen
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. ATLANTIS REISEN AG empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Annullierungskostenversicherung, Reise- unfall-, und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung usw.
13. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle Sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann.
13.2. Wenn Reisedokumenten ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.
13.3. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.
13.4. ATLANTIS REISEN AG macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie ATLANTIS REISEN AG ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.
14. Rückbestätigung von Flugscheinen
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfälligen Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
15. Sicherstellung
ATLANTIS REISEN AG ist Teilnehmer des Garantiefonds der Schweizer Reisebrache und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge.
16. Ombudsmann
16.1. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche gelangen. Dieser ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und ATLANTIS REISEN AG eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
16.2. Die Adresse des Ombudsmann lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche,Etzelstrasse 42, 8038 Zürich
Tel. 044 485 45 35
info@ombudsmann-touristik.ch
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und ATLANTIS REISEN AG ist schweizerisches Recht anwendbar.
17.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die ungültige Bestimmung soll durch eine ersetzt werden, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
17.3. Für Klagen gegen ATLANTIS REISEN AG wird der ausschliessliche Gerichtsstand Zürich vereinbart.